Österreichische Individualisten-Partei

 

Justiz

 

 

 

Die Umsetzung der Entscheidungen der „unabhängigen Justiz“ obliegt der Exekutive. Die Exekutive hat an ihrer Spitze mit Wahlen bestellte Personen. Das sind zuoberst Minister, dann Bezirkshauptleute, etc.

 

Die gewählten Politiker sollen die Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidungen gewährleisten. Von den Richtern ist keiner gewählt; jeder ist nur ernannt. Die vom Volk Gewählten sollen für Ernannte eine möglichst gute Polizei machen?

 

Das ist der Individualisten-Partei zu wenig. Vom Volk in Ämter gewählte Politiker der ÖIP halten von sich mehr, als gute Umsetzer der Entscheidungen lediglich ernannter Amtsträger zu sein. Diese entziehen sich auch im Weiteren einer wie auch immer gearteten Bestätigung zur Ausübung ihrer Ämter „Im Namen der Republik“. Die ÖIP-Politiker wollen mit eigener Gestaltung sich an diesen Abläufen beteiligen. Das soll so weit gehen dass von gerichtlichen Urteilen betroffene Personen mit ÖIP-Politikern Menschen haben, die mit ihnen die Materie der sie betreffenden Gerichtsentscheidung erörtern können. ÖIP-Amtsträger dürfen die gerichtlichen Entscheidungen der Sache nach beurteilen. Sie befinden auch ob die gerichtlichen Entscheidungen überhaupt zu Recht sind. Mit der Umsetzung falscher gerichtlicher Entscheidungen machen sich beteiligte Personen mitschuldig. Die ÖIP will die handelnden Personen vollverantwortlich haben. Das ist nur möglich wenn sie auch Entscheidungs- und Handlungsfreiheit haben. Niemand ist zur Umsetzung von Unrecht zu verpflichten. Jeder soll eine Beteiligung an der Herstellung von Unrecht vermeiden.

 

Im Gegenzug soll offener werden was Gerichte ahnden. Es soll ausschlaggebender sein was dem Empfinden und Erleben nach Verbrechen ist; bzw nicht tolerierbar. Das mit bleibender und besserer Faktentreue. Die Urteile müssen nicht nur den Richtern selbst genügen. Gerichte sollen also frei werden zu ahnden was ein Verstoß ist. Die Kodifizierung soll zurückgehen, das Erleben und persönliche Rechtsempfinden soll in den Vordergrund kommen. Man muss von Seite der Justiz dann nicht warten bis der Gesetzgeber ein Gesetz zur Verfolgung von Vergehen erlässt. Man ist selbsttätig.

 

Grapschen braucht dann keinen Paragraphen. Eine Frau tritt vor Gericht, erklärt was ungehörig ist und was ihr widerfuhr.

 

Mit den Vorstellungen der ÖIP sind die Bürger nicht mehr alleine von Personen (Richtern, anderen Staatsbürgern) abhängig, die nie gewählt wurden und zeitlebens in ihren Ämtern bleiben. Es ist klar dass hier etwas nicht stimmt. Vor allem Mittelarme, Benachteiligte und Unbekannte bekommen mit der Justiz eine ungerechte Willkürherrschaft immer wieder zu spüren. Für sie sollen Politiker etwas machen können. Die Politiker hängen von ihrer Stimme, von der Stimme wirklicher Opfer und der Allgemeinheit in ihren Ämtern ab. Missbrauchen Politiker ihr Amt sodass sie ihre Freunde begünstigen und andere benachteiligt lassen, kann das über Wahlen korrigiert werden. Wahlen sind unblutige Machtwechsel mit denen Politiker ihre Ämter abgeben müssen. Gerichte beweisen mit jedem Schuldspruch dass Menschen etwas falsch machen. Entweder vergingen sich die Verurteilten wirklich oder die Richter machten etwas falsch. “Der Mensch fehlt“ ist die Botschaft eines Gerichts mit jeder Verurteilung. Staatsanwälte und Richter sind von der Erkenntnis nicht auszunehmen. Ihre absolute Macht ist nicht gerechtfertigt.

 

 

Bevor gerichtliche Entscheidungen in Frage gestellt werden, ist sicher zu stellen, dass die Gerichte ordentlich arbeiten und alle vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

Bei Zivilprozessen gibt es drei Instanzen. Bei Strafprozessen zwei. Das ist scheinbar ein Missverhältnis. In der Strafgerichtsbarkeit sind es für normale Bürger in Wirklichkeit vier unabhängige Instanzen, die bis zur rechtskräftigen Verurteilung entschieden haben:

 

1)  Die Staatsanwaltschaft

2)  Die erste Instanz

3)  Die Oberstaatsanwaltschaft

4)  Die zweite und letzte Instanz

 

Die Staatsanwaltschaften sind in ihrem Mitwirken und ihrer Unerlässlichkeit für eine Verurteilung nicht immer ganz bewusst. Tatsächlich haben ihre Entscheidungen kein Probieren zu sein, sondern sollen einem wahren Urteil gleichkommen.

 

Jeder Beschuldigte ist künftig von der Staatsanwaltschaft selbständig zu befragen, bevor Anklage erhoben werden kann. Bei der Befragung wird er über alle Vorwürfe aufgeklärt. Er soll zu allem ausführlich Stellung nehmen. Er wird informiert, ob es für ihn besser ist einen Anwalt zu nehmen und was für finanzielle Unterstützung bei Bedarf erhältlich ist. Ohne selbständige Erhebungsarbeit, Information und Konfrontation durch die Anklagebehörde ist nach dem Willen der ÖIP keine Anklage mehr zulässig. Jeder ist wie ein Prominenter zu behandeln. Bei keinem hat es sich die Anklagebehörde mehr leicht zu machen und informiert über Vorwürfe das erste Mal mit einer zugestellten Anklage. Die Staatsanwaltschaft hat auch mit allen Opfern und Geschädigten zu sprechen und Beweise zu sammeln. Kann etwas geschlichtet werden, soll es hier geschehen. Die Polizei soll ehestmöglich – am besten gleichzeitig mit der Anzeige -  Schäden objektiv feststellen: mit Foto, Beschreibung und anderen Belegen.

 

Die ÖIP will, dass die Hauptarbeit bei der Staatsanwaltschaft gemacht wird. Diese Behörde ist eventuell personell aufzustocken und bei übergeordneten Instanzen kann gespart werden.

 

Es soll kein Richter mehr ernannt werden, der nicht eine Zeit lang als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder in einem anderen Beruf tätig war. Eventuell sind Richter künftig zu wählen oder auf Zeit zu wählen. Richter sind sehr privilegierte Personen. Sie sollen nicht mehr ohne andere praktische Berufserfahrung gleich nach dem Studium anfangen.

 

Auch die Oberstaatsanwaltschaften haben Berufende selbständig noch einmal zu befragen und müssen diese Stellungnahme bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Opfer sollen hier ebenfalls noch einmal zu hören sein.

 

 

Berufungsverhandlungen haben keine Farce zu sein. Eine viertel Stunde Verhandlungszeit ist da keinesfalls genug, nachdem ein Richter davor alleine entschieden hat und hier die letzte rechtskräftige Entscheidung fällt. Ohne dass wenigstens eine Stunde lang alles noch einmal besprochen wird, geht es auch hier nicht. Gründe, die für die Verurteilung sprechen, sind vom Oberstaatsanwalt und den Richtern noch einmal klar dar zu legen. Einwände sind zu widerlegen. Außerdem ist auch hier ein genaues Protokoll zu führen. Der Verurteilte ist sozusagen zu überzeugen. Die Entscheidung des Erstgerichts ist – wenn möglich - umfassend zu verteidigen. Für das Zufügen von Strafe hat sich das Gericht selbst gegenüber Berufenden wie vor einem Richter zu rechtfertigen, bevor es ein letztes Mal das Urteil überdenkt.

 

 

Die ÖIP will – so es möglich ist – dass mit Schuldigen schon bei Gerichtsverhandlungen soweit Dialog geführt wird, dass sie ihre Schuld eingestehen und die Folgen daraus bejahen. Was folgt soll Sinn machen. Aufarbeitung, die Frage wie weit Verurteilte ihrerseits Opfer waren, Wiedergutmachung, Prävention, Wertschätzung für Verurteilte und Opfer, Einsicht in die Geschicke von Opfern ist die Arbeit, die vom Strafvollzug während Monaten und Jahren zu leisten ist. Man soll im System auch zu Einsicht über Ungerechtigkeiten des Systems kommen, die noch auf die politische Ebene gelangt. Schaden sich Menschen nicht gegenseitig, wird alles effizienter. Wo liegt das Problem, wenn Menschen sich gegeneinander richten? Mit Verurteilten, die ihre Schuld weiterhin bestreiten, soll auch darüber Dialog geführt werden. Das soll mit wissenschaftlicher Genauigkeit geschehen. Es ist zum einen wichtig, dass Geständige gegen schuldige Leugner nicht das Nachsehen haben. Hier können Politiker eingebunden werden. Politiker sollen das ihrerseits hinaufdelegieren bis zum Beispiel dem Bundesrat. Mit den Gerichten wird noch einmal Dialog geführt und so eine Sache ist dann wahrscheinlich auch schon öffentlich präsent. Dann werden hoffentlich Entscheidungen möglich, die nachvollziehbar und gerecht sind.

 

 

 

Die Zivilisationsanstrengung der ÖIP will darüber hinaus auch das „Mehrheitsrecht“ überwinden und die freie Gesellschaft etablieren. Die freie Gesellschaft garantiert Recht von selbst. Die Zivilisation ist heute so weit über die Machtausübung öffentlicher Gerichte allgemeines, gleiches Recht unabhängig vom Ansehen der Person gewährleistet haben zu wollen. Sie soll noch weiter kommen. Recht soll herrschen ohne dass die Menschen noch beherrscht werden.

 

Konflikte um Recht zu etablieren sind ehrenvoll. Das Ziel sind solche Konflikte nicht. Das Ziel ist Friede und Recht.

 

Das eigentliche Ziel der ÖIP ist dass die Menschen ihre Konflikte selbst lösen und dass Verbrechen verschwindet. Gute Gerichte können in Zukunft ein passendes Angebot zur Bewältigung von Konflikten sein. Die Richter streben Lösungen an die von allen Seiten akzeptiert werden und als gerecht eingesehen werden.

 

Sozial legt die Partei Augenmerk auf Individuen, die von der Mehrheit vernachlässigt werden, an den Rand gedrängt und sogar erdrückt werden.

 

 

 

2016 Feb, GK