Österreichische Individualisten-Partei
Justiz
Die Umsetzung der Entscheidungen der
„unabhängigen Justiz“ obliegt der Exekutive. Die Exekutive hat an ihrer Spitze
mit Wahlen bestellte Personen. Das sind zuoberst Minister, dann
Bezirkshauptleute, etc.
Die gewählten Politiker sollen die
Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidungen gewährleisten. Von den Richtern
ist keiner gewählt; jeder ist nur ernannt. Die vom Volk Gewählten sollen für
Ernannte eine möglichst gute Polizei machen?
Das ist der Individualisten-Partei zu wenig.
Vom Volk in Ämter gewählte Politiker der ÖIP halten von sich mehr, als gute
Umsetzer der Entscheidungen lediglich ernannter Amtsträger zu sein. Diese
entziehen sich auch im Weiteren einer wie auch immer gearteten Bestätigung zur Ausübung
ihrer Ämter „Im Namen der Republik“. Die ÖIP-Politiker wollen mit eigener
Gestaltung sich an diesen Abläufen beteiligen. Das soll so weit gehen dass von
gerichtlichen Urteilen betroffene Personen mit ÖIP-Politikern Menschen haben,
die mit ihnen die Materie der sie betreffenden Gerichtsentscheidung erörtern
können. ÖIP-Amtsträger dürfen die gerichtlichen Entscheidungen der Sache nach
beurteilen. Sie befinden auch ob die gerichtlichen Entscheidungen überhaupt zu
Recht sind. Mit der Umsetzung falscher gerichtlicher Entscheidungen machen sich
beteiligte Personen mitschuldig. Die ÖIP will die handelnden Personen
vollverantwortlich haben. Das ist nur möglich wenn sie auch Entscheidungs- und
Handlungsfreiheit haben. Niemand ist zur Umsetzung von Unrecht zu verpflichten.
Jeder soll eine Beteiligung an der Herstellung von Unrecht vermeiden.
Im Gegenzug soll offener werden was Gerichte
ahnden. Es soll ausschlaggebender sein was dem Empfinden und Erleben nach
Verbrechen ist; bzw nicht tolerierbar. Das mit bleibender
und besserer Faktentreue. Die Urteile müssen nicht nur den Richtern selbst
genügen. Gerichte sollen also frei werden zu ahnden was ein Verstoß ist. Die
Kodifizierung soll zurückgehen, das Erleben und persönliche Rechtsempfinden
soll in den Vordergrund kommen. Man muss von Seite der Justiz dann nicht warten
bis der Gesetzgeber ein Gesetz zur Verfolgung von Vergehen erlässt. Man ist
selbsttätig.
Grapschen braucht dann keinen Paragraphen.
Eine Frau tritt vor Gericht, erklärt was ungehörig ist und was ihr widerfuhr.
Mit den Vorstellungen der ÖIP sind die Bürger
nicht mehr alleine von Personen (Richtern, anderen Staatsbürgern) abhängig, die
nie gewählt wurden und zeitlebens in ihren Ämtern bleiben. Es ist klar dass
hier etwas nicht stimmt. Vor allem Mittelarme, Benachteiligte und Unbekannte
bekommen mit der Justiz eine ungerechte Willkürherrschaft immer wieder zu
spüren. Für sie sollen Politiker etwas machen können. Die Politiker hängen von
ihrer Stimme, von der Stimme wirklicher Opfer und der Allgemeinheit in ihren
Ämtern ab. Missbrauchen Politiker ihr Amt sodass sie ihre Freunde begünstigen
und andere benachteiligt lassen, kann das über Wahlen korrigiert werden. Wahlen
sind unblutige Machtwechsel mit denen Politiker ihre Ämter abgeben müssen.
Gerichte beweisen mit jedem Schuldspruch dass Menschen etwas falsch machen.
Entweder vergingen sich die Verurteilten wirklich oder die Richter machten
etwas falsch. “Der Mensch fehlt“ ist die Botschaft eines Gerichts mit jeder
Verurteilung. Staatsanwälte und Richter sind von der Erkenntnis nicht
auszunehmen. Ihre absolute Macht ist nicht gerechtfertigt.
Bevor gerichtliche Entscheidungen in Frage
gestellt werden, ist sicher zu stellen, dass die Gerichte ordentlich arbeiten
und alle vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Bei Zivilprozessen gibt es drei Instanzen.
Bei Strafprozessen zwei. Das ist scheinbar ein Missverhältnis. In der
Strafgerichtsbarkeit sind es für normale Bürger in Wirklichkeit vier
unabhängige Instanzen, die bis zur rechtskräftigen Verurteilung entschieden
haben:
1) Die
Staatsanwaltschaft
2) Die
erste Instanz
3) Die
Oberstaatsanwaltschaft
4) Die
zweite und letzte Instanz
Die Staatsanwaltschaften sind in ihrem
Mitwirken und ihrer Unerlässlichkeit für eine Verurteilung nicht immer ganz
bewusst. Tatsächlich haben ihre Entscheidungen kein Probieren zu sein, sondern
sollen einem wahren Urteil gleichkommen.
Jeder Beschuldigte ist künftig von der
Staatsanwaltschaft selbständig zu befragen, bevor Anklage erhoben werden kann.
Bei der Befragung wird er über alle Vorwürfe aufgeklärt. Er soll zu allem
ausführlich Stellung nehmen. Er wird informiert, ob es für ihn besser ist einen
Anwalt zu nehmen und was für finanzielle Unterstützung bei Bedarf erhältlich
ist. Ohne selbständige Erhebungsarbeit, Information und Konfrontation durch die
Anklagebehörde ist nach dem Willen der ÖIP keine Anklage mehr zulässig. Jeder
ist wie ein Prominenter zu behandeln. Bei keinem hat es sich die Anklagebehörde
mehr leicht zu machen und informiert über Vorwürfe das erste Mal mit einer
zugestellten Anklage. Die Staatsanwaltschaft hat auch mit allen Opfern und
Geschädigten zu sprechen und Beweise zu sammeln. Kann etwas geschlichtet
werden, soll es hier geschehen. Die Polizei soll ehestmöglich – am besten
gleichzeitig mit der Anzeige - Schäden
objektiv feststellen: mit Foto, Beschreibung und anderen Belegen.
Die ÖIP will, dass die Hauptarbeit bei der
Staatsanwaltschaft gemacht wird. Diese Behörde ist eventuell personell
aufzustocken und bei übergeordneten Instanzen kann gespart werden.
Es soll kein Richter mehr ernannt werden, der
nicht eine Zeit lang als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder in einem anderen Beruf
tätig war. Eventuell sind Richter künftig zu wählen oder auf Zeit zu wählen.
Richter sind sehr privilegierte Personen. Sie sollen nicht mehr ohne andere
praktische Berufserfahrung gleich nach dem Studium anfangen.
Auch die Oberstaatsanwaltschaften haben
Berufende selbständig noch einmal zu befragen und müssen diese Stellungnahme
bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Opfer sollen hier ebenfalls noch einmal
zu hören sein.
Berufungsverhandlungen haben keine Farce zu
sein. Eine viertel Stunde Verhandlungszeit ist da keinesfalls genug, nachdem
ein Richter davor alleine entschieden hat und hier die letzte rechtskräftige
Entscheidung fällt. Ohne dass wenigstens eine Stunde lang alles noch einmal
besprochen wird, geht es auch hier nicht. Gründe, die für die Verurteilung
sprechen, sind vom Oberstaatsanwalt und den Richtern noch einmal klar dar zu
legen. Einwände sind zu widerlegen. Außerdem ist auch hier ein genaues
Protokoll zu führen. Der Verurteilte ist sozusagen zu überzeugen. Die
Entscheidung des Erstgerichts ist – wenn möglich - umfassend zu verteidigen.
Für das Zufügen von Strafe hat sich das Gericht selbst gegenüber Berufenden wie
vor einem Richter zu rechtfertigen, bevor es ein letztes Mal das Urteil
überdenkt.
Die ÖIP will – so es möglich ist – dass mit
Schuldigen schon bei Gerichtsverhandlungen soweit Dialog geführt wird, dass sie
ihre Schuld eingestehen und die Folgen daraus bejahen. Was folgt soll Sinn
machen. Aufarbeitung, die Frage wie weit Verurteilte ihrerseits Opfer waren,
Wiedergutmachung, Prävention, Wertschätzung für Verurteilte und Opfer, Einsicht
in die Geschicke von Opfern ist die Arbeit, die vom Strafvollzug während
Monaten und Jahren zu leisten ist. Man soll im System auch zu Einsicht über
Ungerechtigkeiten des Systems kommen, die noch auf die politische Ebene
gelangt. Schaden sich Menschen nicht gegenseitig, wird alles effizienter. Wo
liegt das Problem, wenn Menschen sich gegeneinander richten? Mit Verurteilten,
die ihre Schuld weiterhin bestreiten, soll auch darüber Dialog geführt werden.
Das soll mit wissenschaftlicher Genauigkeit geschehen. Es ist zum einen
wichtig, dass Geständige gegen schuldige Leugner nicht das Nachsehen haben.
Hier können Politiker eingebunden werden. Politiker sollen das ihrerseits
hinaufdelegieren bis zum Beispiel dem Bundesrat. Mit den Gerichten wird noch
einmal Dialog geführt und so eine Sache ist dann wahrscheinlich auch schon
öffentlich präsent. Dann werden hoffentlich Entscheidungen möglich, die
nachvollziehbar und gerecht sind.
Die Zivilisationsanstrengung der ÖIP will
darüber hinaus auch das „Mehrheitsrecht“ überwinden und die freie Gesellschaft
etablieren. Die freie Gesellschaft garantiert Recht von selbst. Die
Zivilisation ist heute so weit über die Machtausübung
öffentlicher Gerichte allgemeines, gleiches Recht unabhängig vom Ansehen der
Person gewährleistet haben zu wollen. Sie soll noch weiter kommen. Recht soll
herrschen ohne dass die Menschen noch beherrscht werden.
Konflikte um Recht zu etablieren sind
ehrenvoll. Das Ziel sind solche Konflikte nicht. Das Ziel ist Friede und Recht.
Das eigentliche Ziel der ÖIP ist dass die
Menschen ihre Konflikte selbst lösen und dass Verbrechen verschwindet. Gute
Gerichte können in Zukunft ein passendes Angebot zur Bewältigung von Konflikten
sein. Die Richter streben Lösungen an die von allen Seiten akzeptiert werden
und als gerecht eingesehen werden.
Sozial legt die Partei Augenmerk auf
Individuen, die von der Mehrheit vernachlässigt werden, an den Rand gedrängt
und sogar erdrückt werden.
2016 Feb, GK